Tiefgreifende Änderungen bei den Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit müssen auf einer belastbaren wissenschaftlichen und empirischen Grundlage beruhen. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, auf welche Evidenz sich die vorgesehenen Maßnahmen stützen und ob sie geeignet sind, die angestrebten Ziele tatsächlich zu erreichen.
Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist insgesamt ein starkes Signal. Er vermittelt Zuversicht, zeigt den Gestaltungswillen der Koalition und macht deutlich, dass wir als Verantwortungskoalition handlungsfähig sind und Deutschland wirtschaftlich wie gesellschaftlich nach vorne bringen wollen. Umso bedauerlicher ist es, dass dieser positive Gesamteindruck durch einen einzigen ideologisch motivierten Halbsatz zur Krankschreibung überlagert wird. Diese Regelungen folgen einer Misstrauenslogik gegenüber Beschäftigten sowie Ärzten, sind aus meiner Sicht nicht evidenzbasiert und bergen die Gefahr, dass am Ende kaum noch über die vielen guten Inhalte des Beschlusses gesprochen wird. Ich hätte mir hier von unserem Koalitionspartner mehr politische Weitsicht gewünscht. Wir sollten den Menschen mit Vertrauen, Zutrauen und Zuversicht begegnen – nicht mit Generalverdacht.
Nach dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse gibt es keine belastbaren wissenschaftlichen Belege dafür, dass die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ursächlich für den Anstieg der Krankenstände ist. Krankenkassen weisen vielmehr darauf hin, dass die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu einer deutlich vollständigeren Erfassung von Arbeitsunfähigkeiten geführt hat und ein Teil des beobachteten Anstiegs hierauf zurückzuführen ist.
Die nun vorgesehenen Verschärfungen – sowohl die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung als auch die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag – gehen maßgeblich auf Forderungen der Union zurück. Die hierfür vorgebrachte Begründung überzeugt mich auf Grundlage der derzeit verfügbaren Daten nicht. Zugleich gehört es zu einer Koalition, tragfähige Kompromisse zu finden. Dass ein Gesamtpaket auch Regelungen enthält, die nicht die eigene politische Handschrift tragen, ist Teil parlamentarischer Verantwortung.
Ebenso sorgfältig müssen die praktischen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung bewertet werden. Eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag darf nicht dazu führen, dass Arztpraxen zusätzlich belastet, Patientinnen und Patienten wegen leichter, selbstlimitierender Erkrankungen unnötig in die Praxen gelenkt oder vermeidbare Bürokratie geschaffen wird. Das würde weder die Versorgung verbessern noch zur Entlastung unseres Gesundheitswesens beitragen.
Für mich bleibt deshalb entscheidend: Gute Gesundheitspolitik orientiert sich an wissenschaftlicher Evidenz und am tatsächlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten, Beschäftigte sowie das Gesundheitssystem, nicht an Symbolpolitik. Genau an diesem Maßstab werden wir die vorgeschlagenen Regelungen im parlamentarischen Verfahren messen.
Insgesamt bewerte ich die Ergebnisse des Koalitionsausschusses als wichtigen Schritt zur Stabilisierung und Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens. Gleichwohl werden wir einzelne Regelungen im weiteren parlamentarischen Verfahren kritisch prüfen und dort, wo es erforderlich ist, fachlich fundierte Verbesserungen einfordern.“
