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23.10.2025

Dr. Christos Pantazis zur Reform der Lebendorganspende

Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis, begrüßt den gestern im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende ausdrücklich:

„Zu meiner Freude knüpft die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf zur Lebendorganspende in dieser Woche an die Vorarbeiten der Ampel-Regierung an. Sie nimmt damit einen neuen Anlauf für die über sechstausend Betroffenen, die auf eine Spenderniere warten. Die Bedeutung dieses Gesetzentwurfes kann kaum höher eingeschätzt werden, denn er birgt nichts weniger als neue Hoffnung für die Betroffenen“

, betont Dr. Pantazis.

Dr. Pantazis sieht einen verantwortungsvollen gesellschaftlichen Fortschritt in den Änderungen des Gesetzes:

„Mit dem nun zur Beratung anstehenden Gesetzentwurf werden wir den Kreis der Organspendenden und Empfangenden deutlich ausweiten. Wir schaffen die Voraussetzungen für die Lebendorganspende, ohne die Voraussetzung eines besonderen Näheverhältnisses zwischen Spendenden und Empfangenden. Der Gesetzentwurf ist damit auch Ausdruck einer Gesellschaft im Wandel und des Fortschritts, in der mehr Verantwortung füreinander übernommen und in erster Linie Nächstenliebe aktiv gelebt werden kann.“

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes wird die sogenannte Überkreuz-Lebendnieren­spende rechtlich ermöglicht.

„Wir schaffen die Voraussetzungen für die Lebendorganspende, ohne die Voraussetzung eines besonderen Näheverhältnisses zwischen Spendenden und Empfangenden“

, erklärt Dr. Pantazis. Damit können künftig auch Menschen einander Organe spenden, die sich nicht persönlich kennen – etwa in Fällen, in denen eine direkte Spende aufgrund medizinischer Unverträglichkeiten nicht möglich wäre. Durch die Schaffung eines Spendenpools sollen kompatible Spenderinnen und Spender sowie Empfängerinnen und Empfänger zusammengeführt werden.

Pantazis betont die gesellschaftliche und medizinische Tragweite des Gesetzes:

„Seit Jahren übersteigt der Bedarf die Zahl der verfügbaren Nieren deutlich. Mit diesem Gesetz schaffen wir neue Möglichkeiten, Leben zu retten und Leid zu lindern – und zugleich stärken wir die Spenderautonomie und den Schutz vor Organhandel. Die verpflichtende psychosoziale Beratung, die umfassende ärztliche Aufklärung und die Begleitung der Spenderinnen und Spender im gesamten Prozess setzen hier neue Standards.“

„Die Reform der Lebendorganspende ist ein mutiger Schritt nach vorn – getragen von Menschlichkeit, medizinischer Innovation und dem Vertrauen in die Solidarität unserer Gesellschaft“,

erklärt Dr. Pantazis abschließend.