Zu den derzeit diskutierten Eckpunkten für die Einführung einer Zuckergetränkesteuer erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis MdB:
„Zero bleibt Zero. Eine pauschale Einbeziehung zuckerfreier, mit Süßstoffen gesüßter Getränke in die geplante Zuckerge-tränkesteuer halte ich für einen Irrweg. Sie war nicht Bestandteil des gesundheitspolitischen Kompromisses, den wir im parlamentarischen Verfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefunden haben.
Wir haben uns für eine intelligente, nach dem Zuckergehalt differenzierte Steuer auf zuckerhaltige Softdrinks eingesetzt. Dabei ging es mir von Anfang an vor allem um Prävention und Lenkungswirkung: Hersteller sollen einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke deutlich zu reduzieren. Genau dafür liefert das britische Modell überzeugende Erfahrungen.
Wer nun aber auch zuckerfreie Zero-Produkte pauschal mit derselben Logik besteuern will, muss erklären, welche konkrete Lenkungswirkung damit noch erreicht werden soll. Wenn ein Hersteller Zucker reduziert oder vollständig aus einem Getränk entfernt und anschließend trotzdem besteuert wird, schwächen wir gerade den Reformulationsanreiz, den wir ursprünglich schaffen wollten.
Auch gesundheitspolitisch dürfen Zucker und Süßstoffe nicht einfach gleichgesetzt werden. Die wissenschaftliche Diskussion über Süßstoffe muss selbstverständlich ernst genommen werden. Daraus lässt sich aber keine pauschale Gleichsetzung mit zuckerhaltigen Getränken ableiten. Auch die WHO-Empfehlungen zu Süßstoffen sind keine toxikologische Bewertung, nach der zugelassene Süßstoffe generell gesundheitsschädlich wären.Deshalb sage ich klar: Wir sollten es nicht übertreiben. Gesundheitspolitische Lenkung braucht nachvollziehbare Ziele, wissenschaftliche Evidenz und gesellschaftliche Akzeptanz. Wir wollen den übermäßigen Zuckerkonsum reduzieren – wir wollen den Menschen nicht vorschreiben, wie süß ihr Getränk schmecken darf.
Gleichzeitig darf die aktuelle Diskussion nicht dazu führen, dass die grundsätzlich vereinbarte Zuckergetränkesteuer wieder infrage gestellt wird. Auch an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gerichtet ist meine Erwartung eindeutig: Die vereinbarte Besteuerung zuckerhaltiger Getränke soll kommen. Über die konkrete Ausgestaltung kann und muss gesprochen werden. Eine grundsätzliche Abkehr von der vereinbarten Einführung ist für mich dagegen keine Option.
Für das Jahr 2027 war im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ein Beitrag von 650 Millionen Euro vorgesehen. Bestandteil unseres Kompromisses war dabei für mich ebenso klar: Die Einnahmen aus der Zuckergetränkesteuer sollen vollumfänglich dem Gesundheitsfonds zugutekommen und nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung herangezogen werden.
Das ist keine Nebensache, sondern eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Wir begründen diese Steuer gesundheitspolitisch – mit Prävention, weniger Zuckerkonsum und einer stärkeren Reformulierung von Produkten. Dann müssen auch die daraus erzielten Einnahmen dieser gesundheitspolitischen Zielsetzung folgen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass wir unter dem Etikett der Prävention am Ende lediglich zu-sätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren. Das würde die Akzeptanz einer solchen Lenkungssteuer beschädigen.
Wenn die technische Umsetzung zum 1. Januar 2027 Schwierigkeiten bereitet, müssen diese jetzt gelöst werden. Und sollte sich herausstellen, dass die Einnahmen 2027 nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zur Verfügung stehen können, muss das Bundesgesundheitsministerium darlegen, wie die daraus entstehende Finanzierungslücke geschlossen wird. Sie darf nicht am Ende über höhere Beiträge bei den Versicherten und Arbeitgebern landen.
Wir brauchen keine immer weiter ausgreifende Besteuerung unterschiedlichster Getränke. Wir brauchen eine zielgenaue Zuckergetränkesteuer mit einer klaren gesundheitspolitischen Lenkungswirkung: weniger Zucker, mehr Reformulierung und eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung. Darauf haben wir uns verständigt – und dabei sollten wir bleiben.“
