„Ich begrüße ausdrücklich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Lebendorganspende. Er setzt an einer der drängendsten Herausforderungen der Transplantationsmedizin an.
Dass in Deutschland weiterhin schwer kranke Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan versterben, ist medizinisch tragisch und politisch nicht hinnehmbar. Für viele Patientinnen und Patienten mit terminalem Nierenversagen ist eine Transplantation die einzige realistische Chance auf Leben und gesellschaftliche Teilhabe.
Der Gesetzentwurf verfolgt hier einen gezielten und medizinisch verantwortbaren Ansatz. Mit der Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende werden zusätzliche Transplantationen ermöglicht, gerade dort, wo eine direkte Spende bislang aus medizinischen Gründen ausgeschlossen war. Damit erweitern wir die Handlungsmöglichkeiten der Transplantationsmedizin, ohne ethische Grundprinzipien infrage zu stellen.
Für uns ist dabei klar: Der Schutz der Spenderinnen und Spender bleibt unantastbar. Freiwilligkeit, eine umfassende ärztliche Aufklärung sowie eine verpflichtende psychosoziale Begleitung sind keine formalen Anforderungen, sondern unverzichtbare Voraussetzungen verantwortlicher Medizin.
Der geplante Aufbau eines bundesweiten Spendenprogramms ist ein weiterer wichtiger Schritt, um vorhandene Spendenbereitschaft besser zu koordinieren und strukturiert nutzbar zu machen. Ziel ist es, Leben zu retten, mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit klaren Schutzmechanismen.
Wir entwickeln die Transplantationsmedizin in Deutschland weiter, weil Stillstand für viele Betroffene lebensbedrohlich ist.“
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30.01.2026