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19.12.2025

Dr. Pantazis zum heutigen Beschluss des Bundesrates zum Pflegegesetz BEEP und GKV-Sparpaket

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt. Damit treten sowohl die vereinbarte Protokollerklärung des Vermittlungsausschusses als auch die gesetzliche Anpassung zum GKV-Sparpaket in Kraft. Für das Jahr 2026 ist ein Sparvolumen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen, davon entfallen 1,8 Milliarden Euro auf den Krankenhausbereich. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens erhalten damit die notwendige Planungssicherheit. Zuvor hatte der Bundesrat dem Gesetz am 21. November nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis, begrüßt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich:

 „Mit dem heutigen Beschluss kann ein zentrales Pflegegesetz endlich in Kraft treten. Pflegefachkräfte erhalten mehr Handlungsspielräume und werden von unnötiger Bürokratie entlastet. Das ist ein wichtiges Signal für die Beschäftigten in der Pflege und stärkt die Attraktivität des Berufs.“

Pantazis unterstreicht, dass die Sicherstellung einer hochwertigen, flächendeckenden und bezahlbaren Pflege eine der zentralen gesundheitspolitischen Herausforderungen bleibt. Neben ausreichend Fachkräften seien moderne und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend:

 „Wertschätzende Entlohnung, attraktive Arbeitsbedingungen und Vertrauen in die professionelle Kompetenz der Pflege gehören zusammen. Mit der Befugniserweiterung können Pflegefachkräfte ihre Qualifikation gezielter einbringen – zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sowie für eine bessere Versorgung in der Akut- und Langzeitpflege.“

Zugleich ordnet Pantazis die mit dem Gesetz verbundenen GKV-Sparmaßnahmen ein: 

„Die heutige Entscheidung schafft Klarheit für das Jahr 2026. Entscheidend ist, die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit Augenmaß umzusetzen und strukturelle Reformen voranzubringen, die Qualität sichern und das System effizienter machen.“

Mit dem Gesetz werden neben der Stärkung der Pflegekompetenzen weitere Entbürokratisierungsschritte umgesetzt.

 „Ziel ist es, den Dokumentationsaufwand spürbar zu reduzieren und Pflegekräften mehr Zeit für die Versorgung der Pflegebedürftigen zu ermöglichen. Damit setzt das Gesetz einen klaren Akzent in dieser Legislaturperiode und stärkt die Profession Pflege nachhaltig“,

 so Pantazis abschließend.