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13.08.2026

Dr. Pantazis zum Kabinettsbeschluss zur Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens

„Die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens ist ein konsequenter und überfälliger Schritt für einen wirksamen Jugendschutz. Alkohol ist kein harmloses Genussmittel. Gerade für Kinder und Jugendliche birgt er erhebliche gesundheitliche Risiken. Deshalb ist es nicht überzeugend, einerseits eine klare Altersgrenze von 16 Jahren festzulegen und andererseits den Alkoholkonsum bereits ab 14 Jahren zu erlauben, sobald die Eltern dabei sind.
Mit der Streichung dieser Ausnahme schaffen wir eine klare und verständliche Regel: Bier, Wein und Sekt gehören nicht in die Hände von unter 16 Jährigen. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, junge Menschen für die Risiken von Alkohol zu sensibilisieren. Der gesetzliche Rahmen sollte sie dabei unterstützen und nicht das gegenteilige Signal senden.
Als Arzt begrüße ich ausdrücklich, dass wir Prävention und Gesundheitsschutz an dieser Stelle stärken. Entscheidend bleibt zugleich, dass wir Jugendliche frühzeitig und verständlich über die gesundheitlichen und sozialen Folgen von Alkoholkonsum aufklären. Gesetzlicher Jugendschutz und gute Suchtprävention müssen Hand in Hand gehen. Der Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Alkohol in unserer Gesellschaft.“