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14.08.2026

Dr. Pantazis zur Einbringung des Gesetzentwurfs für eine Widerspruchslösung bei der Organspende

„Dass der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung jetzt in den Deutschen Bundestag eingebracht ist, ist ein wichtiges Signal für die mehr als 8.000 schwerkranken Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten. Als Mitinitiator und Erstunterzeichner des Gruppenantrags werbe ich mit großer Überzeugung dafür, dass wir diese Reform noch in diesem Jahr im Deutschen Bundestag zur Entscheidung bringen.

Die bisherigen gesetzlichen und strukturellen Maßnahmen haben nicht zu der notwendigen Trendwende bei der Organspende geführt. Im vergangenen Jahr standen 985 Organspenderinnen und Organspender 8.199 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten gegenüber. Gleichzeitig stehen rund 85 Prozent der Menschen in Deutschland einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert. Diese Lücke zwischen grundsätzlicher Bereitschaft und tatsächlich erklärtem Willen müssen wir schließen.

Die Widerspruchslösung stellt das Selbstbestimmungsrecht nicht infrage. Im Gegenteil: Entscheidend bleibt allein der persönliche Wille. Wer keine Organe oder Gewebe spenden möchte, kann widersprechen und diese Entscheidung jederzeit ändern oder widerrufen. Ein erklärter Widerspruch muss verlässlich und jederzeit auffindbar sein. Deshalb ist das Organspende-Register ein zentraler Baustein der Reform.

Gleichzeitig schaffen wir einen verbindlichen Rahmen, der dazu beiträgt, dass sich mehr Menschen zu Lebzeiten mit der Frage der Organspende auseinandersetzen und ihren Willen dokumentieren. Das gibt den Betroffenen Sicherheit und entlastet zugleich Angehörige davon, in einer ohnehin extrem belastenden Situation eine Entscheidung über den mutmaßlichen Willen eines geliebten Menschen treffen zu müssen. Als Arzt weiß ich, was ein Spenderorgan für einen schwerkranken Menschen bedeuten kann: die Chance auf Weiterleben, auf Lebensqualität und auf eine neue Perspektive. Wir sollten deshalb die Chance dieses breiten fraktionsübergreifenden Gesetzgebungsverfahrens nutzen.

Bei einer so grundlegenden ethischen Frage geht es nicht um Parteipolitik. Es geht um Verantwortung, um Selbstbestimmung und vor allem darum, mehr schwerkranken Menschen die Chance auf ein lebensrettendes Organ zu geben.“