„Mit dem Gesetz zur Lebendorganspende verbessern wir ganz konkret die Chancen auf ein lebensrettendes Organ. Für tausende schwerkranke Menschen, die heute oft jahrelang warten, schaffen wir neue und realistische Perspektiven auf eine Transplantation.
Wir erweitern die Möglichkeiten der Lebendorganspende gezielt und verantwortungsvoll – etwa durch die Einführung der Überkreuz-Lebendnierenspende und die Zulassung nicht gerichteter Spenden. Was bislang häufig an medizinischen Hürden scheiterte, wird künftig möglich.
Dabei bleibt klar: Der Schutz der Spenderinnen und Spender ist nicht verhandelbar. Mit verpflichtender unabhängiger Beratung, enger medizinischer Begleitung und besserer sozialer Absicherung stärken wir Vertrauen – und schaffen die Grundlage für mehr Spendenbereitschaft.
Dieses Gesetz steht für einen klaren politischen Anspruch: Wir nutzen medizinischen Fortschritt, um Leben zu retten – und verbinden ihn konsequent mit Verantwortung und starken ethischen Leitplanken.“
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27.03.2026