„Die Krankenhausreform ist eines der zentralen Strukturprojekte dieser Legislaturperiode. Mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) stellen wir sicher, dass die Reform rechtssicher, praktikabel und im Sinne einer hochwertigen Patientenversorgung weiterentwickelt wird.
Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion hätten wir – nach intensiven Verhandlungen – mit dem vorliegenden Änderungspaket und dem gegenseitigen Entgegenkommen zwischen Bund und Ländern gut leben können. Die Rückmeldungen der SPD-Länder waren entsprechend positiv – hier bestand Einigungsbereitschaft. Umso mehr bedaure ich, dass es auf Seiten der Unionsgeführten Länder offenbar noch weiteren internen Abstimmungsbedarf gab und wir den Abschluss in dieser parlamentarischen Woche nicht erreichen konnten.
Klar ist zugleich: Die zentralen Leitplanken der Reform – die Stärkung der Versorgungsqualität, eine verlässliche Vorhaltevergütung und ein zielgerichteter Transformationsfonds – stehen nicht zur Disposition. Wenn wir nachhaltige Strukturveränderungen wirklich wollen, dann brauchen wir nicht nur Verlässlichkeit und Klarheit, sondern auch den notwendigen Mut, diese Schritte konsequent zu gehen. Strukturreformen verlangen Standfestigkeit – gerade dann, wenn sie für uns unbequem sind. Diesen Anspruch müssen wir gemeinsam unter Beweis stellen, insbesondere im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Herausforderungen, die uns bevorstehen.
Als SPD-Bundestagsfraktion bleiben wir daher konstruktiv im Gespräch und arbeiten mit Nachdruck weiter an einer Einigung. Die Krankenhausreform ist zu wichtig für parteipolitische Taktik oder kurzfristige Irritationen. Wir sind es den Patientinnen und Patienten, den Beschäftigten in den Kliniken und den Regionen schuldig, hier zu einer tragfähigen Lösung zu kommen – und genau das werden wir erreichen.“
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24.02.2026