Zur aktuellen Debatte über die telefonische Krankschreibung (AU), angestoßen durch Bundeskanzler Friedrich Merz und unterstützt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Christos Pantazis:
„Ich unterstütze ausdrücklich und ohne Wenn und Aber die klare Haltung des Hausärzteverbandes und seines Vorsitzenden Markus Beier zur telefonischen Krankschreibung. Die Fakten sind eindeutig: Es gibt keine belastbaren Belege für systematischen Missbrauch der telefonischen AU. Das bestätigen die Abrechnungsdaten der Krankenkassen ebenso wie die Erfahrungen aus der Praxis.
Was wir derzeit erleben, ist ein Staccato an neoliberalen Vorschlägen aus der Mottenkiste der Neunzigerjahre. Diese Debatten zielen reflexhaft auf Misstrauen gegenüber Beschäftigten statt auf evidenzbasierte Politik. Ich frage ganz offen: Wollen wir wirtschaftliche Stärke mit oder ohne die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichen? Die Antwort der SPD ist klar: mit ihnen und nicht gegen sie.
Die telefonische Krankschreibung ist ein bewährtes Instrument. Sie entlastet Hausarztpraxen, schützt Patientinnen und Patienten vor unnötigen Ansteckungsrisiken und sichert eine niedrigschwellige medizinische Versorgung, gerade in Zeiten hoher Infektlasten und angespannter Versorgungsstrukturen. Wer diese Regelung pauschal infrage stellt, ignoriert die Realität in den Praxen und riskiert zusätzliche Bürokratie, Wartezeiten und Fehlsteuerungen.
Politik darf nicht auf Arbeitgebermärchen hereinfallen, sondern muss sich an Daten, Versorgungspraxis und Patientenschutz orientieren. Eine Überprüfung der AU-Regelung ohne neue Evidenz ist Symbolpolitik und sie schadet dem Vertrauen in unser Gesundheitssystem. Für mich ist klar: Eine Politik gegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es mit der SPD nicht geben. Wir stehen an der Seite der Hausärztinnen und Hausärzte, der Patientinnen und Patienten und einer modernen, solidarischen Gesundheitsversorgung. Die telefonische Krankschreibung gehört dazu und sie gehört verteidigt.“
