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18.03.2025

Zur heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Änderung Grundgesetzes

Der Bundestag hat heute eine wegweisende Entscheidung getroffen: Mit einer Zweidrittelmehrheit wurde das Grund-gesetz geändert, um die Schuldenbremse anzupassen. Dr. Christos Pantazis, SPD-Bundestagsabgeordneter, begrüßt diesen historischen Beschluss ausdrücklich.

„Wir werden auf diesen Tag zurückblicken als einen Moment, in dem Verantwortung übernommen und die richti-gen Weichen für die Zukunft gestellt wurden“, so Dr. Pantazis. „Dabei kam es auf jede Stimme an – sodass für mich trotz Erkrankung klar war: Ich muss nach Berlin, denn es ging um nichts Geringeres als die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.“
Durch diese Entscheidung werden dringend benötigte Mittel in Höhe von über 500 Milliarden Euro für Verteidigung, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sowie weitere sicherheitsrelevante Maßnahmen bereitgestellt. Gleichzeitig er-möglicht die Reform essenzielle Investitionen in Infrastruktur, Krankenhäuser und Klimaschutz.

„Dieses gewaltige Finanzpaket ist in erster Linie für die Bürgerinnen und Bürger. Mit diesem Paket wirken wir der Spaltung und Polarisierung entgegen, gewährleisten Sicherheit und treiben die Modernisierung voran, um unser Land nachhaltig zu stärken. Es ist möglicherweise das größte in unserer Geschichte.“, betont Dr. Pantazis.
Die bisherige Regelung der Schuldenbremse hat notwendige Investitionen massiv eingeschränkt. Der Sanierungsbedarf bei Straßen, Brücken, Schienen und digitalen Netzen ist enorm, ebenso wie die Herausforderungen der industriellen Transformation zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Mit der heutigen Entscheidung wird es möglich, diese Investitionen zu realisieren, ohne die finanzielle Stabilität des Staates zu gefährden.
„Dieser Beschluss zeigt: Wenn die demokratische Mitte zusammenarbeitet, kann sie Großes für unser Land bewegen. Doch das ist erst der Anfang. Jetzt liegt es an uns, diese Chancen zu nutzen und Deutschland fit für die kommenden Jahrzehnte zu machen“, so Dr. Pantazis abschließend.