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26.03.2025

Der Soli bleibt: Keine Steuergeschenke für Reiche

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung klargestellt: Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Damit ist die Klage der FDP-Abgeordneten gescheitert, und es bleibt dabei: Der Soli ist ein wichtiger und gerechter Bestandteil unseres Steuersystems.
Die Entscheidung aus Karlsruhe ist ein klares Signal: Der Solidaritätszuschlag bleibt ein verfassungskonformes Instrument zur Finanzierung staatlicher Aufgaben. Die Klage aus Reihen der FDP war ein durchsichtiger Versuch, Steuergeschenke an die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher durchzusetzen – auf Kosten der gesellschaftlichen Solidarität. Dieses Ansinnen wurde nun zu Recht gestoppt.
Die Fakten sprechen für sich: Seit 2021 zahlen nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen den Soli. 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind davon befreit. Wer also für eine komplette Abschaffung argumentiert, vertritt nicht die Interessen der breiten Gesellschaft, sondern lediglich eine kleine, besonders wohlhabende Minderheit.
Statt immer neue Umverteilungsdebatten zugunsten der Besserverdienenden zu führen, sollten wir uns darauf konzentrieren, die Herausforderungen unserer Zeit solidarisch zu bewältigen: von der Stärkung der sozialen Infrastruktur bis zu notwendigen Investitionen in Bildung, Digitalisierung und den Klimaschutz.“