"Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Koalition zur Verkleinerung des Deutschen Bundestages für zukünftige Legislaturperioden bestätigt. Somit stellt dieses Urteil einen großen Erfolg für die Fort-schrittskoalition dar. Denn nach jahrzehntelanger Blockade durch die Union kann der Bundestag jetzt endlich deutlich verkleinert werden. Daran ändert auch die Beibehaltung der Grundmandatsklausel nichts. Diese Koalition hat damit etwas zustande gebracht, was anderen nicht möglich war.
Ich bin mir sicher, dass auch nach eigener Erfahrung damit die Parlamentsarbeit noch effektiver wird.
Entscheidend bei diesem Urteil ist, dass die Nichtzuteilung von Direktmandanten verfassungsgemäß ist. Dieser zentrale Baustein unserer Wahlrechtsreform besagt, dass Direktman-date nicht zugeteilt werden, wenn der betreffenden Partei nach ihrem Landeszweitstimmen-Ergebnis weniger Sitze zu-stehen, als sie Direktmandate gewonnen hat.
Die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen die Strei-chung der Grundmandateklausel bei gleichzeitiger Beibehal-tung der 5 %-Hürde haben sich schon in der mündlichen Ver-handlung angedeutet. Hier werden wir in Ruhe beraten, ob wir das Thema Grundmandateklausel nochmals anfassen.“
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30.07.2024