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10.07.2026

Bundestag beschließt Beitragssatzstabilisierungsgesetz und stabilisiert die GKV-Zusatzbeiträge

Mit dem heutigen Beschluss des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes übernehmen wir als Koalition Verantwortung für die Zukunft unserer gesetzlichen Krankenversicherung. Angesichts der angespannten Finanzlage war entschlossenes Handeln notwendig. Unser Ziel war dabei klar: die Beitragssätze zu stabilisieren, Versicherte und Arbeitgeber vor weiteren Belastungen zu schützen und gleichzeitig eine hochwertige Gesundheitsversorgung zu sichern.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir entscheidende Verbesserungen erreicht. Für die SPD-Bundestagsfraktion war es ein zentrales Anliegen, die Lasten der Konsolidierung gerechter zu verteilen. Wir konnten den Anteil, den die Versicherten zur Konsolidierung beitragen müssen, von ursprünglich 26 Prozent auf perspektivisch rund 14 Prozent senken. Trotz eines im Verlauf der Beratungen deutlich gestiegenen Konsolidierungsbedarfs – von ursprünglich 15,3 Milliarden Euro auf zuletzt 18,8 Milliarden Euro.

Wir haben soziale Härten vermieden, indem wir Kürzungen beim Krankengeld verhindert haben, die ursprünglich geplante Dynamisierung der Zuzahlungen wurde vollständig gestrichen und die beitragsfreie Familienversicherung deutlich familienfreundlicher ausgestaltet. Gerade diese Verbesserungen tragen eine klare sozialdemokratische Handschrift.

Zugleich stärken wir die Versorgung. Wir entlasten die Krankenhäuser, sichern das Pflegebudget und sorgen dafür, dass auch die pharmazeutische Industrie ihren angemessenen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Zudem wird der Bund in die Finanzierung der Gesundheitskosten für Grundsicherungsempfängerinnen und Grundsicherungsempfänger einsteigen. 

Mit der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Softgetränke verbinden wir finanzielle Entlastung für die gesetzliche Krankenversicherung mit einem wichtigen präventiven Impuls für mehr Gesundheit – insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Dieses Gesetz schafft die notwendige finanzielle Stabilität für das kommende Jahr und legt zugleich den Grundstein, um auf Grundlage des zweiten Berichts der Finanzkommission Gesundheit die erforderlichen strukturellen Reformen anzugehen. Die eigentliche Reformarbeit beginnt jetzt.“