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Fionn Große
24.11.2023

"Das ist Wortbruch": Bundesrat lehnt Krankenhaustransparenzgesetz ab

"Nach konstruktiven Gesprächen zwischen Bund und Ländern in der gestrigen Bund-Länder-Gruppe zur großen Krankenhausreform haben die Länder heute im Rahmen der Bundesratssitzung das im gemeinsamen Eckpunktepapier von 10. Juli 2023 konsentierte Krankenhaustransparenzgesetz abgelehnt. Das heutige Votum im Bundesrat stellt somit einen eklatanten Wortbruch der Länder gegenüber der Einigung mit dem Bund dar, dem seinerzeit 14 Länder zugestimmt haben.

Mit diesem versorgungspolitischen Offenbarungseid stellen sich die Länder nicht nur gegen Transparenz und Qualität im Krankenhaussektor, sondern auch gegen die Interessen von Patientinnen und Patienten. Sie verkennen zugleich völlig die soziale Dimension dieses Gesetzes, soll gerade dieses eine niedrigschwellige und barrierefreie Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung liefern und damit die Patientensicherheit sowie qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für breite Bevölkerungsschichten ermöglichen.

Ferner tragen sie die alleinige Verantwortung für die Konsequenzen der im Transparenzgesetz vorgesehenen und nun fehlender Liquiditätshilfen für Krankenhäuser in Höhe von 7,7 Mrd. Euro. Mit Blick auf die aktuelle haushaltspolitische Gemengelage, erscheint es mehr als fraglich, ob wir als Bund erneut so ein Hilfspaket für die stationäre Versorgung werden schnüren können. Genau vor diesem Hintergrund stellt dieses Abstimmungsverhalten der Länder auch einen versorgungspolitischen Offenbarungseid dar, denn ohne diese dringend benötigten Liquiditätshilfen wird die Existenz zahlreicher Krankenhäuser gefährdet.

In der gestrigen Sitzung der Bund-Länder-Gruppe ist das Krankenhaustransparenzgesetz mit keinem Wort erwähnt worden. In Anbetracht dessen müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Länder durch die heutige Handlungsweise schlussendlich auch die weitere Zusammenarbeit mit dem Bund bei der Krankenhausreform mutwillig riskiert – wenn nicht sogar aufgekündigt haben. Schließlich erscheint nach diesem Votum eine konstruktive Zusammenarbeit kaum möglich, wenn ein Vertrauensverhältnis und ein gemeinsames Ziel der Versorgungssicherheit, auf die sich Bund und Länder am 10. Juli ursprünglich bereits verständigt hatten, nun offenbar fehlen.“