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Fionn Große
22.11.2023

Urteil des BVerfG: Zukunftsfähigkeit ist auch eine elementare Frage der Generationengerechtigkeit

„Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche entschieden: Die 60 Mrd. Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie dürfen im Rahmen des Nachtragshaushalt 2021 nicht für den Klima- und Transformationsfonds eingesetzt werden. Der Nachtragshaushalt sei verfassungswidrig und somit nichtig. Die Bundesregierung hat daraufhin die einzig richtige Entscheidung getroffen und den Haushaltssperre für zukünftige Verpflichtungsermächtigungen ausgesprochen. Aktuell arbeitet die Fortschrittskoalition an einer Lösung zur finanziellen Sicherstellung des Kilmaschutzes und Transformationsprozesses.

Fakt ist und bleibt: Als Fortschrittskoalition haben wir uns dem Klimaschutz als auch dem industriellen Transformationsprozess verschrieben. Diese Selbstverpflichtung werden wir einhalten. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir uns zudem dafür eingesetzt, die sozialen Härten durch Inflation und gestiegenen Energiepreise mit Sozialleistungen zu begegnen und hierdurch die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.  Daher empfinde ich die kürzlich gestellten Forderungen nach Kürzungen von Sozialleistungen in diesem Zusammenhang als schlichtweg unanständig. Aufgabe von Politik ist es den Menschen in unserem Land in diesen schwierigen Zeiten Sicherheit und Zuversicht zu vermitteln. Darüber hinaus braucht es nachhaltige Investitionen in unsere Zukunft und in die nächsten Generationen. Das sind wir ihnen schuldig. Zukunftsfähigkeit ist eben auch eine elementare Frage der Generationengerechtigkeit.

Die Klage der CDU/CSU gegen den Nachtragshaushalt 2021 und das entsprechende Urteil birgt nun die Gefahr, dass der für unsere Region so wichtige industrielle Transformationsprozess nicht umgesetzt werden kann. Nicht nur im Bund sondern auch in sämtlichen Bundesländern stehen die Finanzhaushalte nach dem Karlsruher Richterspruch nun auf wackligen Beinen. So will beispielsweise im Land Schleswig-Holstein die regierende CDU/Grüne-Koalition nach dem Urteil des Verfassungsgerichts den Haushaltsnotstand feststellen lassen, um zusätzliche Finanzspritzen für Sozialverbände, Tierheime und Frauenhäuser aber auch die Finanzierung etlicher Investitionen wie der Batteriefabrik Northvolt sicherzustellen, die durch das Urteil auf Eis gelegt sind.

Das Urteil birgt aber auch eine Chance. Ich vertrete weiterhin die Auffassung, dass die Schuldenbremse in ihrer Ausgestaltung vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen grundsätzlich überdacht werden muss.

Das starre Festhalten an der sogenannten schwarzen Null wird unserem Streben nach Wettbewerbsfähigkeit nicht gerecht. Unsere Aufgabe muss es sein, dass unser Land zukunftsfähig und im globalen Zusammenhang auch wettbewerbsfähig ist. Auch das gehört zur Generationengerechtigkeit.

Als die Schuldenbremse eingeführt wurde, war die globale und wirtschaftliche Lage eine ganz andere. Doch stellen uns internationale Konflikte, Kriege und wirtschaftliche Instabilität aktuell vor eine neue Realität. Diese fordert mutige Investitionskonzepte und bedarf daher auch Veränderungen in der Finanz- und Haushaltspolitik.

Wir werden als handlungsfähiger Staat eine tragfähige Lösung finden und zugleich den Klimaschutz voranbringen. Dazu gehört auch den industriellen Transformationsprozess aktiv zu gestalten, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu sichern und Wachstum zu fördern.“