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08.10.2025

Dr. Pantazis zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes

Das Bundeskabinett hat heute die Änderung des Medizinal Cannabisgesetzes beschlossen. Hierbei ist für die SPD Bundestagsfraktion eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, von zentraler Bedeutung.

„Gerade Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sind in besonderem Maße auf einen verantwortungsvollen Einsatz digitaler Versorgungsformen angewiesen“

betont Dr. Pantazis.

Gleichzeitig sieht Dr. Pantazis ebenfalls Steuerungsbedarf bei den Verschreibungsmöglichkeiten:

„Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und kein Produkt zu reinen Genusszwecken. Die Online Verschreibung von Arzneimitteln, die Suchterkrankungen auslösen können, darf für unbekannte Patientinnen und Patienten ohne jeglichen Arztkontakt grundsätzlich nicht möglich sein. Der massive Zuwachs an Internetverordnungen ohne persönliche Untersuchung erfordert daher entschiedenes Handeln“

so Dr. Pantazis.

Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch.

„Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat“

erklärt Dr. Pantazis.

„Für diejenigen, die aus medizinischen Gründen auf Medizinalcannabis angewiesen sind, bleibt die Versorgung selbstverständlich gewährleistet“

betont Dr. Pantazis abschließend.