Der Umstieg auf klimafreundliche Mobilität ist eine der zentralen Herausforderungen für den Verkehrssektor. Dabei geht es nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um industrielle Wertschöpfung, Arbeitsplätze und soziale Ausgewogenheit. Das neue Förderprogramm für klimafreundliche Mobilität verbindet diese Ziele, indem es den Hochlauf der Elektromobilität unterstützt und gleichzeitig Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet.
Hintergrund und Zielsetzung
Die Automobilindustrie ist eine Schlüsselbranche für Wohlstand, Beschäftigung und Innovation in Deutschland. Gleichzeitig steht sie in der Verantwortung, einen wirksamen Beitrag zur Erreichung der europäischen und nationalen Klimaziele zu leisten. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern und zugleich die Emissionen im Verkehrssektor deutlich zu senken. Vor diesem Hintergrund wird die Zukunft der Mobilität als elektrisch eingeordnet.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung dafür ein, mehr Flexibilität bei der Erreichung der Klimaziele zu ermöglichen, ohne Abstriche bei den Emissionseinsparungen zu machen. Diese Flexibilität soll insbesondere durch den Einsatz von klimafreundlich hergestelltem, europäischem Stahl ausgeglichen werden. Dadurch entstehen neue Nachfrageimpulse für grünen Stahl, während die Klimawirkung der europäischen CO₂-Regulierung erhalten bleibt.
Parallel dazu wurden auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für Elektromobilität zu verbessern. Dazu zählen unter anderem die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge, der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 sowie die Bereitstellung von 3 Milliarden Euro für ein Förderprogramm zur klimafreundlichen Mobilität.
Eckpunkte der Förderung
Auf Grundlage der Beschlüsse des Koalitionsausschusses und der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung gelten folgende Eckpunkte:
Förderfähige Fahrzeuge
Förderfähig sind Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. Juni 2027 neu zugelassen werden und entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) aufweisen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Ab dem 1. Juli 2027 ist eine stärker an den realen CO₂-Emissionen orientierte Förderung für Plug-in-Hybride und Range-Extender vorgesehen.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro, maximal auf 90.000 Euro.
Förderhöhe
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge sowie 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Range-Extender.
Familienförderung
Pro Kind erhöht sich der Förderbetrag um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro.
Soziale Komponente
Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von 1.000 Euro auf die Basisförderung.
Leasing
Auch das Leasing eines neuen Elektrofahrzeugs wird sozial gestaffelt mit bis zu 6.000 Euro unterstützt. Maßgeblich ist das Zulassungsdatum ab dem 1. Januar 2026.
Laufzeit
Das Förderprogramm ist bis 2029 angelegt. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen ist eine rückwirkende Förderung für Fahrzeuge möglich, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Antriebe unterstützt werden. Gleichzeitig setzt das Programm einen Impuls für den Hochlauf der Elektromobilität und stärkt die europäische Automobilindustrie. Bis 2029 können rund 800.000 Fahrzeuge gefördert werden. Durch den rückwirkenden Start der Förderung soll Kaufzurückhaltung vermieden und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor geleistet werden.
Für eine mögliche zweite Phase des Programms prüft das Bundesumweltministerium ergänzende Maßnahmen, darunter EU-Präferenzregeln zur Bevorzugung in der Europäischen Union hergestellter Fahrzeuge.
