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12.02.2024

AfD-Verbot – Ja oder Nein?: Dr. Pantazis im Dialog mit Bürger:innen

Der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis hat sich gestern mit Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen seiner Dialog-Reihe „Pantazis.Politisch.Persönlich“ über die politische Debatte „AfD-Verbot – Ja oder Nein?“ ausgetauscht. Aufgrund einer Reportage des Recherchenetzwerks Correctiv wird aktuell viel über die Frage diskutiert, ob es sinnvoll wäre, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Parteiverbot der AfD anzustreben.

Dr. Pantazis macht deutlich:

„Persönlich halte ich die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD – insbesondere im Hinblick auf die Landesverbände, die als gesichert rechtsextrem gelten – für unabdingbar und längst überfällig. In der Debatte gibt es allerdings auch Argumente, die gegen ein solches Verbot sprechen. Deshalb war mir diese offene Bürgersprechstunde besonders wichtig, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern in einen direkten Austausch zu kommen und über das Für und Wider eines Prüfungsverfahrens zu diskutieren.“

Dabei wurden auch Bedenken an den politischen Auswirkungen eines langwierigen Verfahrens diskutiert. Der Grundtenor betonte dennoch, dass es Klarheit über die Konformität von Parteien mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung geben sollte.

„Die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD halte ich für unabdingbar und längst überfällig - Der direkte Austausch hat mich in meiner Position bestärkt. Wenn diesbezüglich Unklarheit besteht, müssten in letzter Instanz unabhängige Gerichte über diese Konformität entscheiden."

In diesem Zusammenhang erklärt Dr. Pantazis:

„In Deutschland besteht die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative. Wenn demzufolge der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung als antragberechtigte Akteure ein solches Prüfungsverfahren einleiten, um die Verfassungskonformität einer Partei zu überprüfen dann ist das im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger.

Dr. Pantazis fügt hinzu:

„Es sollte meiner Auffassung nach damit begonnen werden eine Prüfung zumindest für die drei Landesverbände die bereits als rechtsextrem vom Verfassungsschutz eingeordnet werden einzuleiten, d.h. es sollte recherchiert werden welche Tatsachen gegen die Verfassungskonformität dieser AfD-Landesverbände sprechen, um damit zunächst ein Dokument parat zu haben mit dem man auch inhaltlich gegen die AfD argumentieren kann. Wenn dieses umfangreiche Prüfungsverfahren nach einer genauen Evaluation juristische Erfolgschancen verspricht, sollte die Bundesregierung mit diesen gesammelten Informationen ein Verbotsantrag stellen und damit das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beauftragen.“

Im Hinblick auf die offene Bürgersprechstunde zieht Dr. Pantazis eine positive Bilanz:

„Dieser Austausch war eine großartige Gelegenheit für mich in den unmittelbaren Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Die Wortmeldungen und Meinungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben mich in meiner Position bestärkt.“