„Die gesundheitlichen und finanziellen Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums sind wissenschaftlich eindeutig belegt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, ein wirksames Steuerungsinstrument wie eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke pauschal abzulehnen. Derzeit werden die Folgekosten zuckerbedingter Erkrankungen solidarisch über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert – während gleichzeitig wirksame Anreize zur Reduktion des Konsums fehlen. Das ist weder verursachungsgerecht noch gesundheitspolitisch sinnvoll.
Eine gestaffelte Abgabe setzt genau hier an: Sie wirkt doppelt – sie verändert das Konsumverhalten und setzt zugleich Anreize für Hersteller, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Internationale Erfahrungen zeigen, dass genau dieser Mechanismus funktioniert. Freiwillige Vereinbarungen mit der Industrie haben diese Wirkung bislang nicht ausreichend entfaltet. Wer ernsthaft Prävention stärken will, kommt an verbindlichen ökonomischen Steuerungsinstrumenten nicht vorbei.
Klar ist: Eine Zuckerabgabe ersetzt keine umfassende Präventionsstrategie. Aber sie ist ein zentraler Baustein – neben Aufklärung, transparenter Kennzeichnung und besseren Rahmenbedingungen für gesunde Ernährung. Die laufende Diskussion innerhalb der Bundesregierung muss sich konsequent an wissenschaftlicher Evidenz und internationalen Erfahrungen orientieren – nicht an ideologischen Vorbehalten. Es geht um wirksame Prävention und um die nachhaltige Entlastung unseres Gesundheitssystems.“
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24.04.2026