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Fionn Große
18.09.2024

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: AfD hat keinen Anspruch auf Ausschussvorsitze im Bundestag

Seit mehreren Jahren versucht die AfD-Fraktion in drei Ausschüssen die Vorsitze zu stellen. Sie möchten ihn bestimmt wissen. Dabei handelt es sich um Wahlen in den jeweiligen Ausschüssen. Die AfD leitet aber aus der Geschäftsordnung ab, dass es sich um eine Bestimmung ohne Wahl handelt.


Der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher und Obmann der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Christos Pantazis erklärt hierzu: „Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben wir eine abschließende Klärung erzielt. Das Urteil bestärkt uns und zeigt, dass es sich nicht nur lohnt die Demokratie zu schützen, sondern auch, dass die Rechtsauffassung der AfD hinsichtlich der Bestimmung ohne Wahlen mitnichten unsere demokratischen Werte widerspiegelt. Schließlich ist das Wesen ihrer Selbst die Wahl in Mehrheitsentscheidungen.“


Fraktionen haben das Recht eine bzw. einen Kandidaten für den Vorsitz vorzuschlagen. So auch bei der AfD.


„Dieses Vorgehen und Recht ist unbestritten. Gleichwohl müssen sich die Kandidierenden auch zur Wahl stellen. Von diesem demokratischen Recht haben die Mitglieder des Gesundheitsausschusses Gebrauch gemacht. Und die Kandidatinnen und Kandidaten der AfD sind entsprechend durchgefallen. Schließlich hat die AfD unter anderem rechtskräftig verurteilte Corona-Subventionsbetrüger vorgeschlagen", erklärt Dr. Pantazis